Terminkalender

Abgabe Fördermittelanträge Jugendfeuerwehr
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Die Zuwendungen an die Jugendfeuerwehr sind von den Gemeinden mit Antrag (Anlage 4)
bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Für die Beantragung ist die Anzahl der Angehörigen der Jugendfeuerwehr zum Stichtag 31. Dezember des vorhergehenden Jahres maßgebend (Jugendfeuerwehr-Statistik). Im Antrag ist zu erklären, dass die Angaben vollständig und richtig sind und ausschließlich zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr verwendet werden. Ein Ersatz laufender gemeindlicher Kosten für die Jugendfeuerwehr ist nicht zulässig. In die Entscheidung über die Verwendung der Zuwendung soll der Gemeindewehrleiter einbezogen werden.

Formular zur Beantragung finden Sie hier.
Ort Görlitz

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